Schützenhaus Benutzer-Reglement
Für die Benutzung des Schützenhauses haben wir ein Reglement erstellt.
1. Übernahme und Abgabe
Die Mietsache kann frühestens am Vorabend des vereinbarten Benützungstermins
übernommen werden. Am Tag nach der Benützung (Uhrzeit nach Vereinbarung)
erfolgt die Abgabe durch den Benützer in gereinigtem Zustand. Die ursprüngliche
Tischordnung ist wiederherzustellen. Bei einer allfälligen Nachreinigung durch den Vermieter werden dem Mieter Fr. 50.- in Rechnung gestellt.
Abfälle die durch den Vermieter entsorgt werden müssen werden separat verrechnet. Die Benützung von Putzlappen, Handtücher und Putzmittel werden separat verrechnet.
2. Verantwortung und Haftung
Der Mieter ist ab Übernahme bis zur Abgabe der Mietsache verantwortlich für deren
Zustand, sachgemässen Betrieb der Einrichtungen und Vollständigkeit des Inventars. Er ist verantwortlich, dass das Schützenhaus während der Vertragsdauer abgeschlossen ist.
Der Mieter haftet für sämtliche während der Vertragsdauer entstandenen Schäden, die auf unsachgemässen Betrieb und Benützung zurückzuführen sind. Der Mieter informiert den Vermieter bei Übergabe über allfällige Schäden. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt.
3. Betrieb
Der Mieter wird gebeten darauf zu achten, dass der Anlass in geordnetem Rahmen durchgeführt wird. Ausserhalb des Schützenhauses ist Lärm zu vermeiden. Fahrzeuge dürfen nur auf den markierten Parkplätzen abgestellt werden. Der Vermieter behält sich vor, Kontrollen vorzunehmen und bei nicht einhalten der Bedingungen, den Anlass entschädigungslos abzubrechen, wenn nötig mit Beizug der öffentlichen Ordnungsorgane.
4. Benützung der Einrichtungen
Anlässlich der Übergabe werden dem Mieter die Geräte insbesondere in der Küche und am Buffet erklärt. Die Benützung des Kühlschrankes ist nur mit Einwilligung des Vermieters gestattet. Der Mieter hat sich an die Weisungen zu halten und ist für die sachgemässe Benützung verantwortlich.
5. Einrichtungen der Mieter
Installationen und Geräte mit einer Leistung von über 500 W werden separat verrechnet.
6. Mieten und Gebühren
Schützenstube |
Kirchberg Schützen / Stadtschützen Burgdorf | CHF 140.- / 24h |
Dritt-Mieter | CHF 220.- / 24h | |
Küche | CHF 50.- / 24h | |
Heizung | Wenn diese benötigt wird | CHF 50.- / 24h |
Installation | pro 500 - 1500 W | nach Absprache |
Nachreinigung | gemäss Pkt. 1 | CHF 50.- / 24h |
Abfall | Entsorgung | nach Aufwand |
Putzmaterial | nach Aufwand |
Mietdauerverlängerungen: pro weitere 1 bis 12 h wird jeweils eine halbe Miete zusätzlich verrechnet.
In der Miete sind Strom- und Wasserkosten inbegriffen.
7. Getränke und Verpflegung
Es besteht die Möglichkeit Getränke und Verpflegung beim Schützenhauswirt zu beziehen. Interessenten wenden sich an den Wirt der Schützenstube.
Die Konsumation von Getränke und Verpflegung, welches im Eigentum des Vermieters ist, ist nur mit Einwilligung des Wirtes gestattet.
Für mitgebrachte Lebensmittel und Getränke kann auf Voranmeldung beim Schützenhauswirt eine Kühlmöglichkeit gemietet werden.